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Unterrichtsbefreiung

In bestimmten Fällen, die in der Schulbesuchsverordnung festgelegt sind, kann die Schule eine Unterrichtsbefreiung aussprechen. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, damit eine Reaktion auf diesen Antrag möglich ist.

Für Einzelstunden bis zu zwei Unterrichtstagen können die Erziehungsberechtigen die Befreiung bei den Klassenteams beantragen, darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig. Anträge für Tage vor und nach den Ferien sind immer an die Schulleitung zu richten, in diesem Fall an Herrn StD Haut (). Eine Verlängerung des Familienurlaubs in die Schulzeit hinein, z. B. wegen günstigerer Flüge, ist nicht möglich und kann nicht genehmigt werden.