Entschuldigung
Entschuldigunsregeln am Droste
- Wer aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert ist, muss bis 9 Uhr am Fehltag unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat entschuldigt werden.
- Sollte eine Schülerin/ein Schüler unentschuldigt fehlen, behalten wir uns vor zuhause telefonisch nachzufragen.
- Innerhalb von drei Tagen nach der Rückkehr muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
- Für Klausuren in der Kursstufe gelten besondere Regelungen.
- Bei häufigen Fehlzeiten kann von der Schulleitung eine Attestpflicht angeordnet werden.
- Wenn jemand während der Unterrichtszeit erkrankt, kann er/sie vom Sekretariat entlassen werden.
- Ein entsprechender Vermerk erfolgt bis Klasse 10 im grünen Informationsheft.
- In der Regel erfolgt vor der Entlassung aus dem Unterricht eine telefonische Rücksprache mit den Eltern.
Entschuldigunsregeln in der Kursstufe
- Im Fall einer Erkrankung oder eines anderen zwingenden Verhinderungsgrunds muss unverzüglich, d.h. in der Regel direkt am Morgen des ersten betroffenen Unterrichtstags*, eine Mitteilung mit Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat eingehen (bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungsberechtigten).
- Diese kann bereits in Form der endgültigen Entschuldigung erfolgen (bitte das entsprechende Formular benutzen) oder zunächst telefonisch bzw. per Mail. In den beiden letztgenannten Fällen muss innerhalb von drei Tagen die eigentliche schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.**
- Die Fehlzeiten werden entweder nach Feststellung durch die Fachlehrer oder nach Eingang der Mitteilung durch das Sekretariat in WebUntis eingetragen und mit dem jeweiligen Status markiert („abwesend“ oder „telefonisch/per Mail abgemeldet“). Sobald die eigentliche Entschuldigung fristgerecht vorliegt, wird der Status auf „entschuldigt“ geändert.
- Wird eine Klausur oder eine andere angekündigte Leistungsfeststellung unentschuldigt versäumt, ist sie rechtlich zwingend mit der Note „ungenügend“ (0 NP) zu bewerten.
- Mit dem Zeugnis erhält jeder Schüler eine Anlage, die alle unentschuldigten und alle entschuldigten Fehlzeiten des Halbjahrs ausweist. Bei minderjährigen Schülern bestätigen die Eltern die Kenntnisnahme dieser Anlage durch Unterschrift.
- Im Fall hoher Fehlzeiten (insbesondere bei unentschuldigten, aber auch bei auffällig verteilten entschuldigten Fehlzeiten) kann die Zeugniskonferenz den Eintrag einer entsprechenden Bemerkung ins Halbjahreszeugnis beschließen. Es ist in solchen Fällen rechtlich nicht möglich, für Bewerbungen etc. eine Variante des Zeugnisses ohne diesen Eintrag auszustellen.
- Jeder Schüler kann über WebUntis Einblick in die eingetragenen Fehlzeiten nehmen. Etwaige Unstimmigkeiten sollten dem Tutor umgehend gemeldet werden.
* Falls eine Mitteilung am ersten Unterrichtstag in begründeten Fällen nicht möglich ist, muss sie auf jeden Fall am zweiten Unterrichtstag erfolgen, ansonsten kann die Entschuldigung nicht mehr akzeptiert werden.
** Falls der dritte Tag kein Unterrichtstag ist, muss die schriftliche Entschuldigung spätestens am nächsten darauf folgenden Unterrichtstag im Sekretariat abgegeben werden.
Beispiele:
Dienstag erster Fehltag > spätestens Mittwoch Krankmeldung per Telefon / Mail > spät. Montag schriftl. Entschuldigung
Donnerstag erster Fehltag > spät. Freitag Krankmeldung per Telefon / Mail > spät. Montag (!) schriftl. Entschuldigung