Elternbeirat / Elternsprecherrat
Der Elternbeirat besteht aus den gewählten Elternvertreter*innen der einzelnen Klassen und Kurse. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählt der Elternbeirat aus seiner Mitte sechs Sprecher*innen – den sogenannten Elternsprecherrat:
Sie koordinieren die vielfältigen Formen der Elternbeteiligung und vernetzen Menschen, Initiativen und Gremien, die sich für die Schulgemeinschaft engagieren. Ein hohes Maß an Transparenz ist für den Sprecherrat ein besonderes Anliegen, damit möglichst allen Eltern Einblick, Mitsprache und Beteiligung ermöglicht wird.
Im Austausch mit der Schulleitung und der SMV schafft der Elternbeirat die Grundlage für ein konstruktives Miteinander. Gerne greifen wir Ihre Ideen und Anregungen auf und setzen uns für Ihre Wünsche und Anliegen ein.
Gesetzliche Vorgaben
Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg, §§55, (1) heißt es:
„Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jungend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.
(2) Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen Eltern
1) in der Klassenpflegschaft
2) in den Elternvertretungen und
3) in der Schulkonferenz
wahr.“
Diese gesetzlichen Vorgaben werden am Droste wie folgt umgesetzt:
1) Die Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler einer Klasse oder eines Kurses und allen Lehrern der Klasse/des Kurses. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Eltern einer Klasse/eines Kurses aus ihrer Mitte zwei Elternvertreter*innen.
Diese Vertreter*innen sind bei allen Anliegen, die die gesamte Klassen- bzw. Kursgemeinschaft betreffen, sowohl für die Eltern als auch für die Lehrer*innen Ansprechpartner. Sie pflegen die Verbindung zwischen Eltern und Schule, indem sie sich für den wechselseitigen Informationsfluss zuständig fühlen und darauf achten, dass beide Erziehungspartner*innen ein vertieftes Verständnis füreinander und einen respektvollen Umgang miteinander entwickeln.
Darüber hinaus sind die Elternvertreter*innen für die Einberufung der sogenannten Klassenpflegschaftsabende (Elternabende) zuständig, die mindestens einmal pro Schulhalbjahr stattfinden sollen. Am Droste ist der Termin für den jeweils 1. Elternabend im Schuljahr für die Klassen 5-7 und die Klassen 8-10 und KSI und II zentral organisiert.
Zu den Besonderheiten dieser Organisation vgl. Merkblatt Elternabend
2) Elternvertretung oder Elternbeirat
Die gewählten Elternvertreter*innen der einzelnen Klassen und Kurse bilden gemeinsam den Elternbeirat des Droste-Hülshoff-Gymnasiums. Turnusmäßig versammeln sie sich einmal im Schulhalbjahr zur Elternbeiratssitzung.
Im Verlauf dieser Sitzung, zu der häufig auch die Schulleitung oder andere Vertreter*innen der Schule eingeladen werden, haben die Elternsprecher*innen die Möglichkeit, sich ein vertiefteres Verständnis für die Abläufe des Schulalltages anzueignen, weil sie Informationen aus erster Hand erhalten, Rückfragen stellen und an Diskussionen, die die gesamte Schule betreffen, teilnehmen können. Selbstverständlich haben sie in diesem Rahmen auch die Möglichkeit, Anliegen, die sie aus ihren Klassen mitbringen, vorzutragen.
Der Elternbeirat ist auch der Ort, an dem bei Bedarf Projekt- und Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten ins Leben gerufen werden. Die Mitarbeit in diesen Gruppen soll aber in der Regel allen Eltern an der Schule möglich sein.
3) Elternsprecherrat und Schulkonferenz
Die Mitglieder des Elternbeirates wählen zu Beginn eines jeden Schuljahres aus ihrer Mitte sechs Sprecher*innen – den sog. Elternsprecherrat. Vier dieser Elternsprecher*innen vertreten die Elternschaft in der Schulkonferenz.
Alle sechs gewählten Mitglieder des Elternsprecherrates treffen sich regelmäßig, um das Elternengagement am Droste zu koordinieren und zu gestalten. Sie tauschen sich mit den Sprechern*innen der SMV aus und halten Kontakt zu allen Gremien der Schulgemeinschaft, z.B. zum Förderverein, verschiedenen AGs, etc. Dabei ergreifen die Elternsprecherratsmitglieder entweder selbst die Initiative oder setzen sich für Umsetzung der Wünsche und Anregungen anderer ein.
In regelmäßigen Abständen treffen sie sich die Elternsprecherratsmitglieder auch mit der Schulleitung, um ihr gegenüber die Anliegen der Elternschaft zu erklären und zu vertreten. Gemeinsam mit der Schulleitung diskutieren sie über Fragen der Schulentwicklung, nehmen Einfluss auf Entscheidungen und bieten ihre Unterstützung und Mithilfe bei der Umsetzung von Beschlüssen an.
Darüber hinaus vertreten die Mitglieder des Elternsprecherrates die Elternschaft des Droste bei offiziellen Anlässen; sie besuchen die Veranstaltungen des Freiburger Gesamtelternbeirats sowie der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern (ARGE) und sie entsenden Vertreter zu Veranstaltungen, zu den das Kultusministerium, das Regierungspräsidium oder das Amt für Schule und Bildung einlädt.
Schulkonferenz
„ (1) Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrer*innen, Eltern, Schüler*innen und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 zu beschließen.“