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Beratungslehrerin

Frau Schuster

Welche Aufgaben hat eine Beratungslehrerin?

Beratung ist ein Angebot, das Schüler*innen und Eltern nutzen können, wenn sich im Leistungsbereich oder im Umgang mit anderen am Schulleben Beteiligten Schwierigkeiten ergeben.

Ziel von Beratung ist es, der Rat suchenden Person neue Wege zu einem konstruktiven Umgang mit der für sie belastenden Situation zu eröffnen. Man könnte Beratung auch als „Hilfe zur Selbsthilfe“ definieren.

Häufige Anlässe für Beratung von Schüler*innen und/oder Eltern:

Rahmenbedingungen:

Beratung ist freiwillig und dauert so lange, wie die Betreffenden es wünschen. Manche sind nach einem Mal zufrieden (z.B. mit Lerntipps), andere kommen monatelang regelmäßig.

Ich bin schweigepflichtig, darf also keine Auskünfte über Beratungsinhalte geben, außer die Schüler*innen (oder bei Elternberatung: die Eltern) wünschen, dass ich Informationen an einzelne Lehrer*innen weitergebe.

Wie bin ich erreichbar?