Beratungslehrerin
Frau Schuster
Welche Aufgaben hat eine Beratungslehrerin?
Beratung ist ein Angebot, das Schüler*innen und Eltern nutzen können, wenn sich im Leistungsbereich oder im Umgang mit anderen am Schulleben Beteiligten Schwierigkeiten ergeben.
Ziel von Beratung ist es, der Rat suchenden Person neue Wege zu einem konstruktiven Umgang mit der für sie belastenden Situation zu eröffnen. Man könnte Beratung auch als „Hilfe zur Selbsthilfe“ definieren.
Häufige Anlässe für Beratung von Schüler*innen und/oder Eltern:
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Schwache Leistungen in einem oder mehreren Fächern, Versetzungsgefährdung:
Hier ist es sinnvoll, nach den Ursachen zu gucken. Liegt es an einer Motivationskrise (Schulunlust), ungünstigem Lernverhalten, z.B. daran dass ein*e Schüler*in nur unregelmäßig und dann kurz vor der Klassenarbeit viel zu viel auf einmal lernt? Wenn sich ein Kind oft überfordert fühlt und nicht weiß, ob es auf der richtigen Schule ist, kann ich auf Wunsch von Kind und Eltern einen Begabungstest durchführen (dessen Ergebnisse selbstverständlich nur der Familie mitgeteilt werden). Das ist manchmal aufschlussreich als Basis für eine Entscheidung über die weitere Schullaufbahn. -
Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten:
Oft ist es hilfreich, das Lernverhalten des Einzelnen zu überprüfen, Tipps für sinnvolles Lernen und geeignete Strukturen, z.B. Zeitpläne (Wochenpläne) zu erarbeiten. Manchmal stellt sich auch die Frage, ob eine echte Aufmerksamkeitsstörung vorliegt. Dann ist der Besuch bei ärztlichem Fachpersonal ratsam. - Übermäßiger Stress, Angst vor Klassenarbeiten, Schulängste hängen oft mit unangemessenen (überhöhten) Ansprüchen oder ungünstigen inneren Überzeugungen zusammen („Ich kann kein Mathe.“ oder: „Alle anderen kapieren den Stoff eher als ich.“ oder: „Bei Klassenarbeiten versage ich immer.“) Solche inneren Überzeugungen sind erlernt und können auch wieder verlernt werden.
- Konflikte, die über die Zuständigkeit der Streitschlichter*innen hinausgehen; Mobbing
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Auffällig verändertes Verhalten von Kindern und Jugendlichen
z.B. plötzlicher Rückzug, Schulverweigerung, Passivität oder aggressives Verhalten -
Bei schweren psychischen Krisen bin ich als „Übergangsbegleitung“ ansprechbar.
Wenn ich den Eindruck habe, dass ein*e Schüler*in die Hilfe eines/einer Fachmannes/frau braucht, versuche ich, ihn/sie an ärztliche bzw. psychotherapeutische Expert*innen weiter zu vermitteln. Denn: Beratung ist keine Therapie!
Rahmenbedingungen:
Beratung ist freiwillig und dauert so lange, wie die Betreffenden es wünschen. Manche sind nach einem Mal zufrieden (z.B. mit Lerntipps), andere kommen monatelang regelmäßig.
Ich bin schweigepflichtig, darf also keine Auskünfte über Beratungsinhalte geben, außer die Schüler*innen (oder bei Elternberatung: die Eltern) wünschen, dass ich Informationen an einzelne Lehrer*innen weitergebe.