Entschuldigungsregelung am Droste
- Wer aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert ist,
muss bis 9 Uhr am Fehltag unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat entschuldigt werden.
- Sollte eine Schülerin/ein Schüler unentschuldigt fehlen, behalten wir uns vor zuhause telefonisch nachzufragen.
- Innerhalb von drei Tagen nach der Rückkehr muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
- Für Klausuren in der Kursstufe gelten besondere Regelungen.
- Bei häufigen Fehlzeiten kann von der Schulleitung eine Attestpflicht angeordnet werden.
- Wenn jemand während der Unterrichtszeit erkrankt, kann er/sie vom Sekretariat entlassen werden.
- Ein entsprechender Vermerk erfolgt bis Klasse 10 im grünen Informationsheft.
- In der Regel erfolgt vor der Entlassung aus dem Unterricht eine telefonische Rücksprache mit den Eltern.